Donnerstag, den 10. November 2011 um 00:00 Uhr

Die neue EN 1090

Neue EN Norm betrifft auch Schweizer Betriebe

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Seit Januar 2011 gelten in der EU die europäische Norm EN 1090 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken“. Diese neue Norm ist auch eine Herausforderung für Schweizer Betriebe, die in Europa Bauteile in Stahl oder Aluminium auf den Markt bringen.

Seit Januar 2011 gelten in der EU die europäische Norm EN 1090 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken“. Deutschland und Spanien erhielten eine Übergangsperiode von einem Jahr, die in Deutschland bis im Juni 2013 verlängert wird. Diese neue Norm ist auch eine Herausforderung für Schweizer Betriebe, die in Europa zum Beispiel geschweisste, geschraubte und beschichtete Bauteile in Stahl oder Aluminium auf den Markt bringen.

Am 1. Januar 2011 wurde die europäische Norm EN 1090 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken“ (Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteilen, Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken, Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken) in Europa eingeführt. Deutschland und Spanien erhielten dazu eine Übergangsperiode von einem Jahr. Diese läuft in Spanien im Januar ab, in Deutschland wird die Übergangsphase bis Juni 2013 verlängert.

Bauteile für Stahltragwerke sind dann CE-kennzeichnungspflichtig geworden. Die EN 1090-1 enthält die Regelungen, die ein Hersteller umsetzen muss, wenn er seine Bauteile dem CE-Zeichen versehen will. Dazu gehören im Wesentlichen die Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie eine Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle. Die technischen Anforderungen sind in EN 1020-2 geregelt. Stahlbauten werden in vier verschiedene Ausführungsklassen (Execution Classes, EXC 1-4) unterteilt, die von möglichen Schadensfolgen (Schadensfolgenklassen oder Consequence Classes, CC 1-3), von der Beanspruchung (Beanspruchungskategorie oder Service Categories, SC1 und 2) und von der Schwierigkeit der Fertigung Abhängen (Herstellungskategorie oder Production Category, PC1 und 2). Von der Zuordnung in diese Ausführungsklassen hängen die Anforderungen an Betriebe bezüglich Personal, Einrichtungen und Abläufen ab.

Für die Schweiz ist es wichtig zu wissen, dass die Schweizer Normen, vor allem SIA 263 Stahlbau und 262-1 Stahlbau – Ergänzende Festlegungen, im grossen Ganzen eurocode-konform sind, dass sie jedoch, obwohl sie auf die EN 1090 verweisen, nicht unbedingt allen darin vorgeschriebenen Anforderungen entsprechen. So unterscheidet beispielsweise die SIA 263-1 fünf Herstellerqualifikationsklassen, H1 bis H5, für Schweissbetriebe, die sich wiederum auf die Beanspruchungsart, die Werkstoffe, die Dicken sowie die Schadensfolgen beziehen. Dies wird auch zukünftig so bleiben.

Buchhinweis zum Thema EN 1090-1

 

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